Bauproduktenverordnung (BauPVO), CE-Kennzeichnung, Leistungserklärungen
Bauproduktenverordnung (BauPVO)
Seit dem 1. Juli 2013 löst die neue Bauprodukte-Verordnung, EU-Verordnung
Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung
von Bauprodukten (BauPVO), die seit 1989 geltende Bauprodukte-Richtlinie
(BPR) vollständig ab. Als europäische Verordnung gilt die BauPVO unmittelbar
in allen Mitgliedsstaaten.
Die BauPVO regelt die Bedingungen
für das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von harmonisierten Bauprodukten
auf dem Markt und legt Anforderungen an die Leistungserklärung und die
CE-Kennzeichnung fest.
Die BauPVO unterscheidet sich insbesondere
durch die Leistungserklärung, die CE-Kennzeichnung und die Bewertung
und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von der bisherigen BPR.
CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung ist auf Basis einer Leistungserklärung anzubringen.
In der Leistungserklärung sind die Leistungen des Bauprodukts für dessen
Wesentliche Merkmale anzugeben.
Die harmonisierten Anforderungen
an Bauprodukte werden in technischen Spezifikationen (harmonisierte
Europäische Normen EN oder Europäische Technische Zulassungen ETA) festgelegt.
Produkte, die mit den Anforderungen einer technischen Spezifikation
übereinstimmen, dürfen mit dem CE -Kennzeichen kenntlich gemacht und
ungehindert in Verkehr gebracht und gehandelt werden, da sie im Sinne
der Bauproduktenrichtlinie brauchbar sind.
Der Hersteller
- ggf. der Importeur - ist für die Anbringung der CE-Kennzeichnung verantwortlich.
Soweit möglich, muss die CE-Kennzeichnung auf dem Bauprodukt selbst,
einem Etikett oder der Verpackung angebracht werden. Andernfalls muss
die CE-Kennzeichnung Bestandteil der Begleitdokumentation sein.
Leistungserklärungen
Eine Leistungserklärung beinhaltet die Leistung eines Bauproduktes in Bezug auf die wesentlichen Merkmale desselben in Übereinstimmung mit der zugrunde liegenden harmonisierten technischen Spezifikation.
Leistungserklärungen Online
Leistungserklärungen können Online auf den Webseiten der Hersteller
und in Datenbanken abgerufen werden.
Eine Abschrift der
Leistungserklärungen in gedruckter Form wird auf Anforderung zur Verfügung
gestellt.
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ppa. Andreas Hillemeyer
Johannes Happe GmbH & Co. KG
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